Am 12. August hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Frühstartrente beschlossen. In den Schlagzeilen steht seitdem: zehn Euro im Monat vom Staat für jedes Kind.
Wenn man genauer hinschaut, folgt jedoch für viele Familien eine Enttäuschung. Ob dein Kind etwas bekommt, hängt am Geburtsjahr. Und wenn es etwas bekommt, ist das Geld für genau die Dinge gesperrt, an die Eltern zuerst denken.
Ich habe den Regierungsentwurf und die Antworten des Bundesfinanzministeriums durchgesehen.
Beschlossen ist noch nichts
Der Kabinettsbeschluss ist ein Zwischenschritt, Bundestag und Bundesrat müssen aber noch zustimmen. Das Verfahren soll nach Plänen des Ministeriums aber noch im Jahr 2026 abgeschlossen werden, in Kraft treten soll das Gesetz zum 1. Januar 2027.
Alles Folgende ist also geplanter Stand, nicht geltendes Recht. Ich aktualisiere den Artikel, sobald sich das ändert.
Was geplant ist
Der Bund zahlt für anspruchsberechtigte Kinder zehn Euro pro Monat ein, vom vollendeten sechsten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Das Geld geht direkt in einen sogenannten Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge, der auf den Namen des Kindes läuft.
Über zwölf Jahre summiert sich die staatliche Einzahlung somit auf 1.440 Euro.
Eltern, Großeltern und auch familienfremde Personen dürfen zuzahlen, die Grenze liegt bei 6.840 Euro pro Jahr. Eigene Einzahlungen sind keine Voraussetzung, die zehn Euro vom Staat fließen unabhängig davon.
Für die Verträge gilt ein Kostendeckel von einem Prozent Effektivkosten in der Ansparphase. Außerdem dürfen bis zur Volljährigkeit keine Abschluss- und Vertriebskosten erhoben werden.
Erster Haken: das Geburtsjahr entscheidet
Anspruch haben alle Kinder ab dem Geburtsjahrgang 2020 mit erstem Wohnsitz in Deutschland.
| Geburtsjahr | Was passiert |
|---|---|
| 2020 | Start 2027, rückwirkend gerechnet ab 1. Januar 2026 |
| 2021 | Start 2027 |
| ab 2022 | ab 2028, jeweils im Jahr des sechsten Geburtstags |
| 2019 und früher | keine Förderung |
Ein Kind mit Geburtsjahr 2018 ist beim Start acht Jahre alt, geht zur Schule, wohnt in Deutschland und bekommt nach dem aktuellen Entwurf nichts. Der Grund ist Geld. Alle Kinder zwischen sechs und 18 zu fördern würde den Bund rund eine Milliarde Euro im Jahr kosten.
Für dich heißt das: Ist dein Kind vor 2020 geboren, ändert der Beschluss für euch nichts. Das betrifft leider die Mehrheit der heutigen Schulkinder.
Zweiter Haken: dein bestehendes Depot zählt nicht
Du hast für dein Kind längst ein Juniordepot mit ETF-Sparplan? Die Frühstart-Rente kann dort nicht eingezahlt werden. Der Grund liegt in der Zertifizierung: Die Förderung fließt ausschließlich in einen Standarddepot-Vertrag nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz. Solche Verträge kann man frühestens ab dem 1. Januar 2027 abschließen, heute gibt es sie noch gar nicht.
Es entstehen also zwei getrennte Töpfe und beide haben unterschiedliche Aufgaben.
Dritter Haken: hier wird meistens falsch berichtet
Fast überall liest man, das Geld sei bis zur Rente gesperrt. Das stimmt aber nur zur Hälfte.
Gesperrt sind die staatlichen Förderbeträge und die Erträge, die auf sie entfallen, eine Auszahlung dieser Beträge ist grundsätzlich erst ab dem vollendeten 65. Lebensjahr möglich. Für Führerschein, Studium, Auslandsjahr oder die erste eigene Wohnung steht dieses Geld daher nicht zur Verfügung.
Frei verfügbar bleiben deine freiwilligen Zuzahlungen. Eigenbeiträge und die darauf entfallenden Erträge kannst du nach den vertraglichen Regelungen jederzeit entnehmen. Die Erträge sind bei Entnahme dann allerdings zu versteuern.
Für die Planung ist das der wichtigste Satz im ganzen Entwurf. Er bedeutet: Der Standarddepot-Vertrag ersetzt kein Kinderdepot, aus dem mit 18 oder 20 tatsächlich Geld fließen soll. Er ist ein Altersvorsorgevehikel mit staatlichem Zuschuss.
Was das für deine Planung bedeutet
Drei Fragen, die du auseinanderhalten solltest.
Wofür ist das Geld gedacht? Für den Start ins Erwachsenenleben, also Ausbildung, Führerschein, Kaution, Puffer? Dann brauchst du ein normales Depot mit Zugriff. Für die Altersvorsorge deines Kindes sechzig Jahren? Dann ist der Standarddepot-Vertrag ab 2027 eine interessante Ergänzung. Der Kostendeckel und die steuerfreie Ansparphase sprechen dafür.
Auf welchen Namen läuft es? Bei der Frühstart-Rente ist das vorgegeben: auf den Namen des Kindes. Bei deinem eigenen Kinderdepot hast du die Wahl. Mehr dazu in meinem Artikel Warum früh beginnen wichtiger ist als viel einzahlen.
Was passiert mit 18? Bei der Frühstart-Rente endet die Förderung und das Kapital bleibt gebunden. Bei einem Depot auf den Namen des Kindes gehört das Geld ab dem 18. Geburtstag deinem Kind. Diese Frage führt in meinen Gesprächen am häufigsten zu längeren Überlegungen.
Und wenn ihr in Österreich lebt?
Die Frühstart-Rente ist eine rein deutsche Regelung. Anspruch hat nur, wer seinen ersten Wohnsitz in Deutschland hat. Entscheidend ist dabei der Wohnsitz des Kindes. Auf den Wohnsitz der Eltern kommt es ausdrücklich nicht an. Für Familien mit Wohnsitz in Österreich ändert der Beschluss also nichts. Auch dann nicht, wenn ein Elternteil in Deutschland arbeitet oder dort steuerpflichtig ist. Ein vergleichbares staatlich gefördertes Vorsorgedepot für Kinder gibt es in Österreich derzeit leider nicht.
Was du jetzt tun kannst
Bei der Frühstart-Rente selbst: nichts. Vor dem 1. Januar 2027 lässt sich kein entsprechender Vertrag abschließen. Wer dir heute schon einen verkaufen will, verkauft dir etwas anderes.
Klären kannst du die Frage, die das Gesetz offen lässt. Wie legst du für dein Kind an, damit das Geld da ist, wenn es gebraucht wird? Und in welcher Struktur? Diese Entscheidung wird durch Warten nicht besser, denn Zeit ist der wirksamste Bestandteil jeder Kinderanlage.
Du willst wissen, was für dein Kind konkret sinnvoll ist?
In der Junior-Depot-Sprechstunde gehen wir deine Fragen in 60 Minuten durch. Auf welchen Namen solltest du anlegen, welche Auswahlkriterien sind für einen Kinder-geeigneten ETF von Bedeutung und was passiert mit 18.
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Und hier zum Artikel: Kindergeld anlegen: Warum früh beginnen wichtiger ist als viel einzahlen
Dieser Artikel gibt den Stand vom 22. August 2026 wieder. Grundlage sind der Regierungsentwurf und die Fragen und Antworten des Bundesfinanzministeriums. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Änderungen sind möglich.